Förderantrags-Begleitung für BAFA-Einzelmaßnahmen

Wenn Sie eine energetische Sanierungsmaßnahme durchführen möchten, unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: "das" BAFA) Ihr Vorhaben mit attraktiven Fördermitteln. Damit der Antrag korrekt gestellt und später auch abgerechnet werden kann, brauchen Sie in den meisten Fällen einen zertifizierten Energieberater.

Die Technische Projektbeschreibung (TPB)

Für den Förderantrag beim BAFA ist eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erforderlich.
Diese wird von mir erstellt und enthält:
  • eine genaue Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • einen Abgleich mit den technischen Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG)
  • alle relevanten energetischen Kennwerte
Die TPB wird digital im BAFA-Portal ausgefüllt. Dabei entsteht eine TPB-ID, die Sie für Ihren eigentlichen Förderantrag zwingend benötigen.

Der Technische Projektnachweis (TPB)

Sobald Ihre Sanierungsmaßnahme vollständig umgesetzt wurde, braucht das BAFA zur Auszahlung der Förderung einen Technischen Projektnachweis (TPN).

In diesem technischen Projektnachweis bestätige ich

  • dass die Maßnahme wie geplant umgesetzt und abgerechnet wurde
  • dass alle technischen Anforderungen eingehalten wurden
  • dass die Unterlagen vollständig vorliegen

Auch der TPN wird digital über das BAFA-Formular erstellt und Sie erhalten eine TPN-ID, mit der Sie die Auszahlung der Fördermittel beantragen können.

Fördermittel für die Erstellung von TPB und TPN

Fehler und Irrtümer sind möglich. Für tatsächlich Förderungen wird keine Haftung/Gewährleistung übernommen. Förderbedingungen können sich jederzeit ändern.

Bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen können Eigentümer von einem Zuschuss für eine Energieberatung (also auch für die Erstellung von TPB und TPN) profitieren.
Dieser Zuschuss wird direkt zusammen mit der TPB für die eigentliche Maßnahme bei der BAFA beantragt.
Höhe des Zuschusses:

  • Ein- und Zweifamilienhaus:
    Zuschuss von 50 % bei maximalen Kosten bis bis zu 5.000 € 
  • Mehrfamilienhaus (ab 3 WE):
    Zuschuss von 50 % bei maximalen Kosten von 2.000 € pro Wohnung, max. 20.000 € pro Jahr

Weitere Informationen zu Fördermitteln finden Sie hier: Fördermittel

Umfang der BAFA Förderantrags-Begleitung

  • Telefonische Erstberatung
  • Überprüfung von vorliegenden Angeboten auf Übereinstimmung mit dem geplanten Umfang und der Qualität der energetischen Maßnahmen
  • Falls bereits ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt, zusätzliche Überprüfung der Einhaltung der darin enthaltenen Anforderungen
  • Erstellung der Technischen Projektbdschreibung (TPB) und Generierung einer TPB-ID
  • Übergabe der TPB-ID zwecks Beantragung der Fördermittel durch den Auftraggeber
  • Nach Abschluss der Maßnahmen Erstellung des Technischen Projektnachweises (TPN) und Generierung einer TPN-ID

Für die Erstellung von TPB und TPN benötige ich von Ihnen folgende Informationen/Unterlagen:

  • Baujahr
  • Bauantrag
  • Bauzeichnungen
  • Lageplan
  • weitere Informationen zum Gebäude (Nutzung, Flächen, ...)
  • ggf. vorliegender iSFP
  • Informationen zu Wandaufbauten
  • Beschreibung der geplanten Maßnahme(n)
  • Angaben zu voraussichtlichen Gesamt-Investitionskosten
  • Liefer- und Leistungsverträge mit aufschiebender/ auflösender Bedingung
  • Detailfotos von baulichen Ausführungen während der Maßnahme
Für die richtlinienkonforme Dokumentation fertige ich evtl. weitere Fotos von einzelnen Aspekten vom Innen- und Außenbereich Ihres Hauses an.