BEG-Förderung verständlich erklärt

Alles Wichtige zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)


🆕 Die wichtigsten Änderungen seit Juli 2026 🆕

Die BEG wurde zum 21.07.2026 angepasst. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Änderungen sowie einen verständlichen Überblick über die aktuelle Förderung.

Die BEG bleibt bestehen

Die gute Nachricht zuerst:

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird nicht abgeschafft.

Auch künftig gilt:

  • BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenster.
  • Die KfW bleibt für die Heizungsförderung und die Effizienzhausförderung zuständig.
  • Der Ergänzungskredit bleibt erhalten.
  • Auch die steuerliche Förderung bleibt bestehen.

Änderungen bei der Heizungsförderung

Die bekannte Grundstruktur bleibt erhalten:

✔ Grundförderung

✔ Einkommensbonus

✔ Klimageschwindigkeitsbonus

Neu ist jedoch, dass die Förderung gezielter ausgestaltet wird:

  • der Einkommensbonus wird gestaffelt,
  • ein Familienzuschlag wird eingeführt,
  • förderfähige Ausgaben und der Klimageschwindigkeitsbonus werden schrittweise reduziert,
  • technologiespezifische Boni werden teilweise beendet, wenn sich eine Technologie am Markt etabliert hat

Der iSFP-Bonus bleibt – die Voraussetzungen ändern sich

Die Technische Projektbeschreibung (TPB) vor Antragstellung sowie der Technische Projektnachweis (TPN) nach Abschluss der Maßnahme bleiben wesentliche Bestandteile des Förderverfahrens. Die zugehörigen TPB- bzw. TPN-IDs werden weiterhin für Antrag und Verwendungsnachweis benötigt. 

Änderungen beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bleibt weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Förderung.

Neu ist jedoch:

  • Der 5-%-iSFP-Bonus wird künftig erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt.
  • Der Bonus wird nur auf den Teil der förderfähigen Ausgaben angewendet, der über 30.000 € liegt.
  • Dadurch wird der Bonus in vielen Fällen erst bei einer zweiten größeren Sanierungsmaßnahme wirksam. 

Wärmepumpen bleiben förderfähig

Auch nach der Reform bleiben Wärmepumpen grundsätzlich förderfähig.

Ab 2027 ist zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen vorgesehen, deren Ursprung in der Europäischen Union liegt. Gleichzeitig soll die Grundförderung entsprechend angepasst werden, sodass die Gesamtförderung für diese Wärmepumpen unverändert bleiben kann. Details sollen noch bekannt gegeben werden.

Änderungen bei Biomasseheizungen

Der bisherige Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfällt.

Begründung: Die erforderlichen Filtersysteme haben sich inzwischen am Markt etabliert und gelten weitgehend als Standard.

Förderung alter erneuerbarer Heizungen wird eingeschränkt

Bislang konnte auch der Austausch einer älteren Heizung auf Basis erneuerbarer Energien gefördert werden.

Künftig soll diese Förderung stärker auf den Ersatz fossiler Heizungen konzentriert werden.

Ab 2027 ist vorgesehen:

  • Für sehr alte EE-Heizungen (vor 2008 installiert) gelten reduzierte förderfähige Ausgaben.
  • Für neuere EE-Heizungen (ab 2008 installiert) soll der Austausch grundsätzlich nicht mehr gefördert werden. 

Mehr Fokus auf energetisch schlechte Gebäude

Die Förderung richtet sich künftig stärker auf Gebäude mit besonders hohem Sanierungsbedarf.

Geplant ist unter anderem:

  • Einführung eines Bonus für sogenannte Worst Performing Buildings (WPB) bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
  • Ausweitung des Bonus für serielle Sanierungen.
  • stärkere Ausrichtung auf besonders energieineffiziente Gebäude. 

Änderungen bei der Effizienzhausförderung

Auch die systemische Förderung wird angepasst.

Dazu gehören unter anderem:

  • Die EE-Klasse wird künftig zum Standard, der bisherige EE-Bonus entfällt.
  • Die förderfähigen Ausgaben für Wohngebäude werden auf 150.000 € je Wohneinheit vereinheitlicht.
  • Tilgungszuschüsse werden abgesenkt; gleichzeitig sollen Spielräume für günstigere Finanzierungskonditionen genutzt werden.

Übergangsregelung im Juli 2026

Während der technischen Umstellung konnten vom 9. bis 20. Juli 2026 keine neuen TPB bzw. (g)BzA erstellt werden.

Für bereits vorbereitete Anträge galt eine Vertrauensschutzregelung. Bereits bewilligte oder eingereichte Anträge werden weiterhin nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen bearbeitet.

Haben Sie Fragen zur aktuellen BEG-Förderung?

Jedes Gebäude ist anders – und damit auch die passenden Sanierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten. Gerne unterstütze ich Sie dabei, die für Ihr Wohngebäude sinnvollste Lösung zu finden und die aktuellen Förderbedingungen richtig einzuordnen.

Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte begleite ich Sie unter anderem bei:

✔ Fördermittelberatung

✔ Individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)

✔ Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

✔ Energieausweisen für Wohngebäude

✔ Technischer Projektbeschreibung (TPB)

✔ Technischem Projektnachweis (TPN)

✔ Förderantragsbegleitung

Gemeinsam finden wir heraus, welche Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind und welche Fördermöglichkeiten Sie aktuell nutzen können.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt und nach dem Stand Juli 2026 erstellt. Förderbedingungen und Förderrichtlinien können sich ändern. Maßgeblich sind stets die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien sowie die Veröffentlichungen der zuständigen Förderstellen (z. B. BAFA und KfW). Alle Angaben ohne Gewähr.